Förderungen
Sanierungsscheck der österreichischen Bundesregierung Die thermische Sanierung wird von der Österreichischen Bundesregierung mit einer Zusatzförderung von bis zu 5000 Euro versehen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Bei entsprechender Wärmedämmung mit Dämmstoffen von Austrotherm können Sie um entsprechende Förderungen ansuchen. Hier finden Sie Informationen über die Wohnbauförderungen der einzelnen Bundesländer samt ihrer Adressen.
Förderungen für Wärmedämmung Energie- oder klimaschutzrelevante Maßnahmen werden im Zuge der Wohnbauförderungen von Bundesland zu Bundesland verschieden unterstützt:
Maßnahmen zur Erhöhung des Wärme-, Abgas-, Feuchtigkeits- und Schallschutzes an der Gebäudehülle: z.B. Wärmedämmung von Außenwänden, Fenstern, Dächern und Decken sowie Sanierungsmaßnahmen von Kaminen.
Maßnahmen im Bereich Heizung- und Warmwassersystem: Fernwärmeanschluss, Zentralheizung, Solaranlage, Wärmepumpe, Biomasseheizung etc.
„Verdichtetes“ Bauen: Reduziert ev. Zersiedelung und Verkehrszunahmen.
Nachstehend werden die Anreizmodelle im Rahmen der Länder-Neubauförderung für energiesparende Bauweisen erläutert.
Wohnbauförderungen in den Bundesländern
Burgenland Für Energiesparen und Umweltschonen können im Burgenland Öko-Zuschläge zur Basisförderung bewilligt werden. Den 7 Heizwärmebedarfsklassen wird eine unterschiedliche Anzahl von Ökopunkten zugewiesen, wobei sich pro erreichtem Ökopunkt das Förderungsdarlehen um € 7,-- je m2 Wohnnutzfläche erhöht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Förderungen zu erhalten: Biomasse, Solar, Wärmepumpe, Brennwerttechnik, Biofernwärmenetz, Wärmerückgewinnung, Ökologische Baustoffe
Voraussetzung dafür ist eine umfassende Energieberatung sowie die Berechnung des Heizwärmewertes gemäß OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik).
Zusätzliche Förderungen in Höhe von € 37,-- pro m2 bis max. € 5.550,-- erhält man für’s „Bauen im Ortskern“, um der Zersiedelung entgegen zu wirken und andererseits zur (Wieder-)Belebung des Ortskern anzuregen.
Kärnten In Kärnten werden Zuschläge zum Basisförderungsmaß im Neubaubereich gewährt, und zwar für energiesparende Maßnahmen (Gebäudehülle, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung) und ökologische Bauweise und Nutzung erneuerbarer Energie (Biomasse, Fernwärme, Solar, Wärmepumpe, Photovoltaik). Dabei werden 10 Wärmeschutzklassen berücksichtigt, die sich, berechnet nach ÖNORM B 8110-1, am LEK-Wert orientieren. Für mehrgeschossige Wohnbauten fördert das Land Kärnten ab einem LEK-Wert von 40, bei Eigenheimen und Gebäuden im Gruppenwohnbau erst ab einem Wert von 50.
Beachten Sie, dass für die Feststellung der Energiekennzahl die Vorlage eines Energieausweises für das Gebäude erforderlich ist.
Niederösterreich In Niederösterreich ist ein neues Fördermodell in Kraft getreten. Hierbei wird bereits die Basisförderung nach dem Heizwärmebedarf des Gebäudes in 6 Klassen unterteilt. Eigenheime werden beispielsweise ab 50 kWh/m².a gefördert, wobei diese mit € 14.600,-- bis € 36.400,-- (bei Passivhäusern: 15 kWh/m².a) und Gesamtanlagen mit mehr als 2 Wohneinheiten mit € 29.100,-- unterstützt werden. Bei gleichzeitiger Errichtung einer zweiten Wohneinheit beträgt das Darlehen 40% der Basis- und Zusatzförderung für haustechnische Kriterien. Zusätzlich wird einer Ortskernförderung bis zu € 3.650,-- zugesprochen.
Mehrfamilienhäuser werden nach Wohnungskategorien und sogenannten Bewertungszahlen eingeteilt. Die Bewertungszahl wird, nach Gebäudeblöcken und deren Flächenausmaß differenziert, Heizwärmebedarf mittels Punktesystem für die Errichtung der Anlage mit zusätzlicher klima- und umweltschonender Wirkung ermittelt.
Voraussetzung dafür ist wiederum ein Energieausweis für das Gebäude gemäß Österreichischem Institut für Bautechnik.
Oberösterreich In Oberösterreich existiert bei Eigenheimen für eine energiesparende Bauweise eine Erhöhung des Sockelbetrages des Förderungsdarlehens. Der jeweilige Sockelbetrag wird um € 4.000,- erhöht, wenn nachgewiesen wird, dass die Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) des Eigenheimes nach einem eigenen Berechnungsverfahren nicht mehr als 65 kWh/m² Nutzfläche beträgt. Beträgt die NEZ nicht mehr als 50 kWh/m², so erfolgt eine Erhöhung des jeweiligen Sockelbetrages um € 9.000,-. Liegt die NEZ unter 15 kWh/m², (Passivhaus) beträgt die Zusatzförderung € 18.000,-.
Bei neuen Mehrfamilienwohnbauten, Reihenhäusern, Kleinhausbauten und Wohnheimen kann das Förderungsdarlehen um € 25,- bis € 80,- pro m² Nutzfläche erhöht werden, wenn Niedrigenergiehaus- bis Passivhausstandard erreicht wird.
In Oberösterreich wird bei energiesparender Bauweise von Eigenheimen der Sockelbetrag des Förderungsdarlehens bis € 4.000,-- erhöht, wenn nachgewiesen werden kann, dass die NEZ des Eigenheimes nicht mehr als 65 kWh/m² Nutzfläche beträgt. Liegt die NEZ unter 50 kWh/m², so erhöht sich der entsprechende Sockelbetrag um € 9.000,-- und sogar bis auf € 18.000,-- bei Passivhäusern (NEZ = 15 kWh/m² ).
Bei neu errichteten Mehrfamilienwohnbauten, Reihenhäusern, Kleinhausbauten und Wohnheimen kann das Förderungsdarlehen um € 25,- bis € 80,-- pro m2 Nutzfläche steigen, wenn Niedrigenergiehaus- bis Passivhausstandards erreicht werden.
Salzburg Im Bundesland Salzburg können für alle Neubauten, die aufgrund energiesparender Maßnahmen oder Nutzung erneuerbarer Energien errichtet werden, zusätzliche Fördermittel aufgebracht werden. Gestaffelt nach der Heizlast bzw. dem LEK-Wert des Gebäudes, wird in 10 Förderklassen unterschieden. Weitere Maßnahmen wie Biomasseheizung, (Bio-)Fernwärme, Wärmepumpe, aktive Solaranlage, Wärmerückgewinnung, innovative Technologien werden ebenfalls unterstützt. Begründet wird diese Unterscheidung dadurch, dass sich das Darlehen, für die Annutitäten-Zuschüsse geleistet werden, entsprechend der erreichten Punkte nach Energiezuschlagstabelle um € 15,--/Punkt und m2 förderbarer Nutzfläche erhöht.
Wie generiert man Punkte? Ab einem LEK-Wert von max. 38 bzw. einer Heizlast von weniger als 46 W/m² BGF. Liegt der LEK-Wert unter 18 (<30 W/m² BGF), so erhält man alleine für die Gebäudehülle 20 Punkte. Dies bedeutet eine Erhöhung des förderungsfähigen Darlehens um € 300 je m²-Nutzfläche.
Durch dieses bisher in Österreich noch einzigartiges Zuschlagsmodell konnte eine deutliche Veränderung der Baukultur festgehalten werden. Durch die Einführung der „Energie-Punkteförderung“ konnte in jüngster Vergangenheit eine Verminderung der durchschnittlichen Heizlast von mehr als 35% erreicht werden.
Steiermark In der Steiermark werden energierelevante Zuschläge pauschal zum Landesdarlehen gewährt. Für Niedrigenergiehäuser mit einem Heizwärmebedarf von max. 50 kWh/m².a werden zusätzlich mit max. € 10.901,-- gefördert; Superniedrigenergiehäuser mit € 15.000,-- bei einem Heizwert von max. 40 kWh/m².a. Zusatzdarlehen bestehen für einen Anschluss an das Fernwärmenetz und für Alternativeenergieanlagen wie Holzheizungen, Solaranlagen oder Wärmepumpen. Voraussetzung hierfür ist eine Energieberatung von einer autorisierten Energieberatungsstelle sowie ein Heizwärmebedarf des Gebäudes von höchstens 60 kWh/m².a.
Achtung: Die Gewährung einer Wohnbauförderung kann grundsätzlich ausgeschlossen werden, sobald Heizungen auf Basis fossiler Energiesysteme wie beispielsweise Kohle, Heizöl oder Erdgas, aber auch elektrische Widerstandsheizungen installiert werden!
Im Falle der durch Zuschüsse geförderten Geschoßwohnbauten können die Förderbeträge, das sind Fixbeträge pro m2-Nutzfläche, für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger bzw. der Abwärmenutzung als auch für den Anschluss an Biomassefernwärmeanlagen bis zum Ausmaß der Mehrkosten gedeckt werden.
Tirol In Tirol wird für die Errichtung von Niedrigenergie- und Passivhäusern ein einmalig, nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Förderungsdarlehen gewährt.
In einem Punktesystem von 4 Grundpunkten erhält man den niedrigsten Zuschuss, wenn die Dämmung der Bauteile den erforderlichen Mindest-U-Wert gerade noch erfüllt. Erreichen bestimmte Energiesparhausqualitäten, z.B. bei 300 m²-Nutzfläche: 55 - 40 kWh/m².a, 40 – 15 kWh/m².a oder max. 15 kWh/m².a, so erhält man zwischen 6 und 12 Grundpunkte. Zusatzpunkte steigern dabei die Summe der Punkte: Wärmepumpen (2), Biomasseheizungen (3), Brennwertgeräte (1), Kontrollierte Wohnraumlüftung (1), Ökologische Bauweise wie Holz oder Lehm (1), Regenwassernutzung (1)
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich im weiteren Verlauf aus den erzielten Grund- und Zusatzpunkten, die mit der förderbaren Wohnraumgröße in m2 (max. 110 m²) und mit € 8,-- multipliziert werden.
Um die Förderungen zu beanspruchen, muss ein Nachweis über die U-Werte sowie die Berechnung des HWB nach Tiroler Leitfaden vorliegen. Des weiteren muss sich der Förderwerber bewusst sein, eine Energiebuchhaltung über drei Jahre zu führen, wobei für den zusätzlichen Planungsaufwand (Simulationsrechnung und Wärmebrückenoptimierung) bei Passivhäusern € 2.000,-- gefördert werden.
Vorarlberg Auch in Vorarlberg wird mittels eigenem Punktesystem auf die gesamte Neubauförderung bzw. ökologischer Wohnbau Rücksicht genommen. Die Festlegung der Höhe des Förderdarlehens umfasst insbesondere 3 Bereiche für die jeweils 100 Ökopunkte erreicht werden können: Heizwärmebedarf (HWB nach OIB-Standard), Ökologische Maßnahmen (Planungsprozess, Materialwahl, Flächennutzung, Lebensdauer, Wasser und elektrische Energie, etc.), Heizung und Warmwasserbereitung (Biomasse, Solar, Brennwertkessel, Wärmepumpe, Wärmerückgewinnung, usw.)
Grundsätzlich gilt für die Erlangung eines Darlehens bei Eigenheimen und Reihenhäusern die Voraussetzung eines maximalen Heizwärmebedarfs von 60 kWh/m².a und für Mietwohnungshäuser 55 kWh/m².a.
Neben der Regelförderung werden die beiden Förderungen Ökologie 1 und 2 unterschieden. Danach richtet sich dann auch die Höhe der gesamten Förderdarlehensgewährung (€ 306,-- bis € 1.000,-- pro m²-Nutfläche). Die Förderung nach Ökologie 1 richtet sich dabei nach der Erreichung von 90 Punkten für Einzel- und Reihenhäuser bzw. 100 Punkte für Mietwohnungshäuser, während nach dem Ökologie 2-Plan 140 bzw. 150 Punkte erreicht werden müssen.
Wien Die Reduzierung des Heizenergieeinsatzes wurde in Wien bereits Ende `95 eingeführt. Nahezu jedes Bauobjekt wird von einer Jury begutachtet, wobei ökologische Kriterien wie beispielsweise der OIB-konforme Heizwärmebedarf mit 33,3-prozentiger Gewichtung vertreten sind. Die Empfehlungen der Fachjury sind in weiterer Folge für die Vergabe der Wohnbauförderung maßgeblich. Durch die starke Gewichtung der Energiekennzahl konnten Bauträger bereits von einer energiesparenden Bauweise überzeugt werden. Eine Auswertung verdeutlicht, dass die Energiekennzahl gegenüber Vorperioden um knapp 40% gesenkt werden konnte.
Die Wohnbauförderungsstellen der einzelnen Bundesländer
Vorarlberg Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abt. Wohnbauförderung 6900 Bregenz, Römerstr. 15 Tel. 05574-511-8080, Fax DW 23495 www.vorarlberg.at
Energieinstitut Vorarlberg 6851 Dornbirn, Stadtstraße 33 Tel. 05572/31 202, Fax DW 4, Email: energieinstitut@ccd.vol.at
Tirol Amt der Tiroler Landesregierung - Wohnbauförderungsstelle 6010 Innsbruck, Landhausplatz 1 Tel. 0512-508-2732, Fax DW 2735 www.tirol.gv.at
Energie Tirol 6020 Innsbruck, Adamgasse 4 Tel. 0512/58 99 13, Fax DW 30, Email: energie@tirol.com
Salzburg Amt der Salzburger Landesregierung - Wohnbauförderungsstelle 5020 Salzburg, Alpenstraße 48a Tel. 0662-8042-0, FAX DW 3888
Allgemeine Informationen: SIR - Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen 5020 Salzburg, Alpenstraße 47 Tel. 0662-62 34 55, FAX 0662-62 99 15 www.sir.at
Oberösterreich Amt der OÖ Landesregierung - Abt. Wohn- und Siedlungswesen 4010 Linz, Harrachstraße 16a Tel. 0732-77 20-4143, Fax DW 4395 www.ooe.gv.at/foerderung/wirtschaft
Energiesparverband Oberösterreich 4020 Linz, Landstraße 45 Tel. 0732-6584-4380, Fax DW 4383, Email: esv1@esv.or.at
Niederösterreich Amt der NÖ Landesregierung - Wohnbauförderungsstelle 3901 St. Pölten, Landhausplatz 1 Tel. 02742-200-4852, Fax DW 4050 www.noe.gv.at
Wien MA 50 1080 Wien, Rathausstraße 2 Tel. 01/4000-74852, Fax 01/4000-99-74852 www.wien.gv.at
Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung - Wohnbauförderungsstelle, Abt. VII/2 7001 Eisenstadt, Landhaus Tel. 02682/600-2707, Fax DW 2060 www.burgenland.at
Kärnten Amt der Kärntner Landesregierung - Abt.9 Wohn- und Siedlungswesen 9021 Klagenfurt, Mießtaler Straße 6 Tel. 0463/536-309 01, Fax DW 30900 www.ktn.gv.at
Steiermark Amt der Stmk. Landesregierung 8011 Graz, Dietrichsteinplatz 15 Tel. 0316/877-37 13, Fax DW 3412 www.steiermark.at
Landesenergieverein Steiermark 8010 Graz, Burggasse 9 Tel. 0316/ 877-3389, Fax DW 3391
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