Unter welchen Voraussetzungen gelten die angegebenen Schallschutzwerte?
Die Richtwerte setzen ein akustisch einschaliges Mauerwerk mit ungefähr 250 kg/m² voraus. Außerdem muss das Wärmedämm-Verbundsystem gemäß ÖNORM ungedübelt ausgeführt sein. Ändern sich Wandaufbau, Befestigung oder Putzsystem, kann sich auch die erreichbare Schallschutzverbesserung verändern. Diese Bedingungen müssen bei der Übertragung auf das Bauvorhaben beachtet werden.
Die angegebenen Verbesserungswerte von 1 bis 6 dB beziehen sich auf einen definierten Aufbau: ein akustisch einschaliges Mauerwerk mit einer flächenbezogenen Masse von ungefähr 250 kg/m² und ein nach ÖNORM ausgeführtes, ungedübeltes Wärmedämm-Verbundsystem. Diese Randbedingungen sind für die Übertragung der Richtwerte entscheidend. Wird ein anderes Mauerwerk verwendet, werden Dübel eingesetzt oder ändern sich Putzgewicht und Systemkomponenten, ist das akustische Ergebnis neu zu beurteilen. Der tatsächliche Schallschutz ergibt sich aus der gesamten Außenwand einschließlich aller Öffnungen und Anschlüsse.






